Erklärvideo: Lieferkettengesetz - einfach erklärt

Das ist Hao. Bis vor kurzem hat sie noch täglich mehr als zehn Stunden für einen sehr geringen Monatslohn in einem chinesischen Werk gearbeitet.

 

Hier wird unter anderem Stahl hergestellt für die Fertigung von Waschmaschinentrommeln.

Und das ist Kai Male. Er ist Einkäufer einer Elektronikfirma, die diese Trommeln in ihren Maschinen verbaut.

 

Fast alles, was wir kaufen, wird global produziert. Leider werden dabei in einigen Ländern immer noch Menschenrechte missachtet; und die Umwelt verschmutz.

Kinder– und Zwangsarbeit, Diskriminierung, lange Werktage, kaum Urlaub, niedriger Lohn und schlechte Arbeitsbedingungen wie etwa giftige Gase, gehören für viele Beschäftigte weltweit zum Alltag. Zudem belasten die Produktionen und langen Transportwege die Umwelt.

 

Bereits vor geraumer Zeit haben die Vereinten Nationen und die OECD Vorschläge für einen fairen Umgang mit Mensch und Umwelt vorgelegt. Staaten können selbst entscheiden, ob sie es den Firmen überlassen sich freiwillig an diese Richtlinien zu halten oder ob Gesetzte dazu eingeführt werden.

In Deutschland gibt es deshalb seit 2023 das Lieferkettengesetz, oder „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, wie es korrekterweise heißt.  Es gewährleistet Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene entlang der Wertschöpfungskette. Das Gesetz gilt für alle Firmen mit Sitz in Deutschland und mit mehr als 3000 Beschäftigten; ab 2024 sogar schon ab 1000 Mitarbeitenden. Auch alle nationalen und internationalen Vertragspartner und Zulieferer - mit weniger Mitarbeitenden - müssen sich daran halten.


Denn: es fängt schon bei der Gewinnung der Rohstoffe an und nicht erst in der Fabrik in Deutschland.

 

Unternehmen müssen dazu folgende Maßnahmen getroffen haben und einhalten.

·      Verabschiedung einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte.

·      Erstellung einer Risikoanalyse zur Ermittlung nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette.

·      Schaffung eines Risikomanagement, inklusive Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.

·      Es braucht ein Beschwerdeverfahren für mögliche Verstöße und;

·      Jährlich muss ein öffentlicher Bericht zur Situation rund um menschenrechtliche und umweltbezogene Kriterien im Unternehmen verfasst werden.

 

Bei eindeutigen Hinweisen auf Verstöße sind Firmen gezwungen tätig werden, andernfalls werden hohe Bußgelder verhängt, oder sie werden von der öffentlichen Beschaffung ausschlossen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übernimmt hierüber die Aufsicht.

 

Kai Male ist froh, dass durch das Lieferkettengesetz nun klare Rechtssicherheit herrscht. Seine Firma trägt mit Sorge dafür, dass Menschen wie Hao fair behandelt werden und die Umwelt nicht übermäßig belastet wird. Zusätzlich hat die Elektronikfirma eigene verschärfte Richtlinien konkretisiert. Denn: Unternehmen weltweit tragen Verantwortung, die gelebt und umgesetzt werden muss.