Europäischer Fiskalpakt - einfach erklärt

Am 2. März 2012 unterschrieben 25 EU-Länder den europäischen Fiskalpakt. Das sind alle EU-Länder bis auf das vereinigte Königreich und Tschechien. Als Folge der EU-Krise soll dieser Pakt eine stabile Wirtschaftslage innerhalb der EU herstellen. Hierzu sind vier Hauptpunkte im Fiskalpakt vorgesehen.


Mit dem ersten Punkt wird eine sogenannte Schuldenbremse festgesetzt. Jedes Land muss seinen gesamten Schuldenberg verkleinern, und zwar auf maximal 60 % des Bruttoinlandsproduktes. Zudem dürfen die Ausgaben eines Landes nur noch um 0,5 % des Bruttoinlandproduktes höher sein als seine Einnahmen.


Mit dem zweiten Punkt werden die Länder dazu verpflichtet die Schuldenbremse in ihren nationalen Verfassungen zu verankern. Außerdem akzeptieren sie, dass der Fiskalpakt unkündbar ist.

Der dritte Punkt behandelt den Vertragsbruch. Überschreitet ein Staat die Vertragsgrenzen, muss er Verbesserungsvorschläge finden und an die EU senden. Diese werden dann jährlich von der EU geprüft. Verankert ein Staat die Schuldenbremse nicht in der nationalen Verfassung, so droht ihm eine Geldstrafe. Diese kann maximal 0,1 % des Bruttoinlandsproduktes betragen und das kann auch schon mal einen Milliardenbetrag sein.


Der vierte Punkt schreibt Gipfeltreffen für die Euroländer vor. Um eine stabile Eurozone zu gewährleisten, finden sie sich mindestens zweimal im Jahr zusammen. Damit Anfang 2013 der Startschuss fallen kann, müssen mindestens 12 der unterzeichnenden Euroländer den Pakt im eigenen Parlament ratifiziert, das heißt bestätigt haben. Staaten, die den Vertrag bestätigt haben erhalten dann bei Bedarf finanzielle Hilfe aus dem Eurorettungsschirm.