Sozialwahl 2017 - einfach erklärt

Jana und Jens haben im Mai per Post die Wahlunterlagen für die Sozialwahl 2017 erhalten.

Damals hat Jana nur Post von der Rentenversicherung erhalten, aber nicht von ihrer Krankenkasse, der BARMER. Warum das?


Gemeinsam mit Jens informiert sie sich auf der Website sozialwahl.de über die Gründe hierfür.


Sie finden heraus, dass die BARMER GEK zum 1. Januar 2017 mit der Deutschen BKK fusioniert hat. Deshalb gibt es einzig für alle Mitglieder der hieraus hervorgegangenen BARMER, aufgrund bestimmter Fristen im Wahlkalender, einen gesonderten Wahltermin.


Ihre Wahlunterlagen bekommt sie am 1. beziehungsweise 2. September und muss diese anschließend fristgerecht zurückschicken.


Aber warum gibt es eigentlich die Sozialwahl? Wer wird gewählt? Und welche Aufgaben übernehmen die Gewählten?


Die Sozialwahl ist mit 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland. Gewählt wird frei und geheim per Briefwahl.


Doch die Sozialwahl ist mehr als nur ein Brief. Im Mai ging es um Janas Rente und damit auch um ihre Zukunft, jetzt geht es um ihre Gesundheitsversorgung. Wer wie sie Sozialversicherungsbeiträge zahlt oder gezahlt hat, hat also alle 6 Jahre das Recht mitzubestimmen, wer im Verwaltungsrat seiner Krankenkasse beziehungsweise in der Vertreterversammlung seiner Rentenversicherung seine Interessen wahrnimmt. Diese Gremien setzen sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die gemeinsame Ziele verfolgen.


Diese sogenannten Selbstverwalterinnen und –verwalter vertreten die Interessen, der Versicherten beziehungsweise der Arbeitgeber - auch gegenüber der Politik.


Außerdem beeinflussen sie interne Entscheidungen der Kranken- und Pflegekassen beziehungsweise der Rentenversicherungen.


Gewählt werden die Selbstverwalterinnen und -verwalter über eine Listenwahl: Über diese informieren sich Jana und Jens nun auf der Website.


Anschließend muss sie nur noch eine der Listen auf ihrem Stimmzettel ankreuzen. Dann trennt sie den roten Wahlbriefumschlag von dem Anschreiben ab, steckt ihren Stimmzettel hinein und verschließt den Umschlag.


Eine Briefmarke benötigt sie nicht, das Porto zahlt der Empfänger. Jetzt wirft sie den Wahlbrief am besten noch am selben Tag in den nächsten Briefkasten ein.


Damit ihre Stimme mitgezählt wird, muss der Brief bis spätestens 4. Oktober 2017 bei der BARMER eingegangen sein. Die Teilnahme an der Wahl ist also ganz einfach und unkompliziert.


Jana ist froh, dass sie mitentscheiden kann, wer in den Gremien sitzt und ihre Zukunft gestaltet.