EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) - einfach erklärt

Herr Jansens Job als Datenschutzbeauftragter bringt gerade sehr viele Herausforderungen mit sich. Denn: die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz hinken der rasanten technischen Entwicklung stark hinterher. 


Bisher galt in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU kein einheitliches Datenschutzrecht. Doch das ändert sich im Frühjahr 2018 mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz EU-DSGVO. 


Aber was bedeuten die neuen Anforderungen für die Unternehmen in der Praxis? Und was passiert, wenn sich ein Unternehmen nicht an die neue Verordnung hält? 


Nach dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung hat ab dem 25. Mai 2018 jeder Nutzer das Recht, selbst über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Sprich: Welche Daten werden gesammelt und wer nutzt diese, zu welchem Zweck, wie und wo?


Vor allem die Abteilungen eines Unternehmens, die fast ausschließlich mit persönlichen Daten arbeiten, müssen sich also auf neue Transparenz- und Informationspflichten einstellen. 


Diese Änderungen bedeuten einen höheren Arbeitsaufwand für alle Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind.

Gerade im Marketing und im Vertrieb spielt eine lückenlose Dokumentation der hochsensiblen Daten eine neue und größere Rolle. Für die Mitarbeiter bedeutet das zunächst, dass alle Prozesse hinsichtlich der neuen EU-Verordnung geprüft und gegebenenfalls angepasst werden müssen. 


Das kann eine komplette Neugestaltung der Prozesse und die Definition neuer Zuständigkeitsbereiche bedeuteten. 


Außerdem ist es noch wichtiger geworden, enger mit der IT und anderen Abteilungen zusammenzuarbeiten. Denn nur durch eine moderne IT-Infrastruktur und Software können all diese Neuerungen auch umgesetzt werden. 


Ein solcher Prozess kann sehr zeitaufwendig und mühsam sein – bietet aber auch Chancen, innovative Marketing- und Vertriebsmaßnahmen durchzuführen, die dem Wandel der Zeit und den Ansprüchen der Kunden entsprechen!


Und wenn ein Unternehmen gegen die neue Datenschutzverordnung verstößt, wird ein empfindliches Bußgeld fällig, das im Vergleich zu vorheriger Rechtslage deutlich angehoben wurde. Das Bußgeld kann jetzt bis zu 4% des gesamten Jahresumsatzes betragen – Und das kann sehr teuer werden.


Herr Jansen hat also noch einiges zu tun – und da ist er nicht der einzige. Vielen Datenschutzbeauftragen in anderen Unternehmen geht es genauso! 


Und diejenigen, die sich noch gar nicht mit der neuen Datenschutzgrundverordnung beschäftigt haben, sollten sich informieren und die Änderungen noch rechtzeitig in Angriff nehmen – Denn: der Countdown läuft!