Erklärvideo: Landtagswahlen - einfach erklärt

Die Landtagswahlen gehören in Deutschland zur Demokratie dazu, wie die Marmelade auf’s Brot. Doch genauso wie man bei der Marmeladensorte die Qual der Wahl hat, muss man sich auch bei der Landtagswahl entscheiden.

 

Schauen wir uns das System mal genauer an. 

Lukas wohnt in Puderbach. Das liegt in Rheinland Pfalz. Hier stehen demnächst die Landtagswahlen an. Alle fünf Jahre gibt es neue Landtagswahlen. Einzige Ausnahme ist zur Zeit noch Bremen, hier wird alle 4 Jahre gewählt. Jedes Bundesland ist in Wahlkreise eingeteilt und diese Wahlkreise wiederum in Stimmbezirke, die über jeweils ein Wahllokal verfügen.

 

Bei den Landtagswahlen wird entschieden, wer ins Landesparlament einzieht und damit die Volksvertretung des jeweiligen Bundeslandes repräsentiert. In Deutschland gibt es dafür unterschiedliche Namen. In Hamburg und Bremen nennt man sie Bürgerschaft, in Berlin Abgeordnetenhaus und in allen anderen Bundesländern Landtag.

Die Landesparlamente haben viele Aufgaben. Sie wählen zum Beispiel den Regierungschef oder kontrollieren die Landesregierung und die Landesverwaltung. Sie schauen also, ob die Landesminister auch immer alles richtig machen. Zudem sind sie daran beteiligt, wenn es um den Erlass von Landesgesetzten zu Themen wie Bildung, Polizei oder Umwelt geht. Und: Sie verwalten die Finanzen des Bundeslandes und entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird.

 

Leider ist das Wahlsystem nicht immer einheitlich. Die meisten Landtagswahlen laufen aber nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht ab. Das funktioniert so:

 

Nehmen wir an, es stünden folgende Parteien zur Wahl: die Erdbeeren-, die Apfel-, die Pflaumen-, die Orangen- und die Kirsch-Partei. Jeder Wahlberechtigte kann wählen gehen, so auch Lukas. Er ist über 18, deutscher Staatsbürger und wohnt länger als 3 Monaten in seinem Bundesland. In machen Bundesländern darf man auch schon mit 16 das Landesparlament wählen. 

 

Ein paar Wochen vor der Wahl erhält Lukas eine Wahlbenachrichtigung. Nun kann er im Vorfeld schon per Briefwahl seine Stimme abgeben. Die Landesparlamente werden übrigens – genau wie der Bundestag – in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Lukas entscheidet sich gegen die Briefwahl und geht am Wahltag in sein Wahllokal. 

Auf seinem Stimmzettel findet er zwei Spalten. Links setzt er ein Kreuz für einen Wahlkreisabgeordneten. Das ist seine „Erststimme“. Der Politiker, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht automatisch direkt ins Landesparlament ein. Daher der Begriff „Direktmandat“. Das heißt: aus jedem Wahlkreis sitzt eine Person im Landesparlament. 

Auschlaggebend für die Gesamtzahl der Sitze im Landesparlament ist aber die Zweitstimme. Mit ihr entscheiden die Bürger wie viele Sitze jede Partei insgesamt im Parlament erhält. Sollten nämlich in den Wahlkreisen überwiegend Personen aus der Erdbeer- und Apfelpartei direkt gewählt worden sein, so können andere Parteien über die Zweitstimme mehr Sitze dazugewinnen. Aus diesem Grund werben kleinere Parteien auch oft mit der Bitte um die Zweitstimme. Es gibt unterschiedliche und sehr komplizierte mathematische Berechnungen der Sitzverteilung. Wenn dann aber alle Stimmen ausgezählt und verrechnet sind, kann es sein, dass eine Partei weniger als 5% aller Stimmen bekommen hat. Dann schafft sie es nicht ins Parlament. Deshalb heißt es auch manchmal: „Die Kirschpartei hat die 5-Prozent-Hürde nicht geschafft.“

In der Regel behält das Direktmandat aber seine Gültigkeit.

 

Jetzt kann es aber sein, dass die Erdbeerpartei mehr Direktstimmen bekommen hat, als ihr laut der prozentualen Verteilung der Zweitstimme zustehen. Dann spricht man von einem  „Überhangmandat“. Jetzt bekommen die anderen Parteien auch jeweils mehr Sitze zugeschrieben, so dass die Zusammensetzung dem Verhältnis der Zweitstimme entspricht. Das nennt sich dann „Ausgleichsmandat“. Dadurch sitzen im Parlament je Wahlperiode mal mehr oder weniger Abgeordnete. 

Nun gibt es, wie schon erwähnt, in machen Bundesländern Ausnahmen. So hat man ab und zu nur eine Stimme oder kann bis zu zehn Kreuze setzen.

Auch die 5-Prozent Hürde wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. 

 

Und in einigen Fällen gibt es bei den Landtagswahlen keine Ausgleichsmandate.

Am besten ihr informiert euch vor jeder Landtagswahl, welche Besonderheiten für euer Bundesland gelten. 

Lukas hat mit seinen Kreuzen mitbestimmt, wer in Zukunft in Rehinland-Pfalz im Parlament sitzen wird. Und mit seiner Entscheidung und dem Ergebnis ist er gar nicht mal so unzufrieden.