Gleichberechtigung- einfach erklärt

Das sind Sarah, Carsten, Samir, Mala, Hassan, Klaus, Anja, Lore und ihr Enkel Till.

Auf den ersten Blick sind die Neun alle ganz schön unterschiedlich. Aber wenn man genauer hinschaut, haben Sie ziemlich viel gemeinsam.

 

Zum Beispiel haben sie alle den gleichen Pass, wohnen im selben Viertel oder kaufen beim selben Kiosk ein. Und: Sie haben alle die gleichen Rechte!

 

Das garantiert Ihnen das Gesetz: Jeder Mensch ist gleichberechtigt, unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Rasse, Religion, ethnischer Herkunft, Weltanschauung, Behinderung oder dem Alter. 


 

Das war aber nicht immer so. Früher waren Frauen Männern in vielen Dingen unterstellt. Sie hatten kein Recht zu studieren oder auf eine Rentenzahlung.

Wählen gehen oder eigene Entscheidungen treffen dürfen, das gab es einfach nicht.

Und während der Kolonialzeit wurden zum Beispiel Afrikaner als Sklaven gehalten. Sie hatten keinerlei Rechte.

 

Der Weg zur Gleichberechtigung war und ist ein Jahrhundert langer Prozess. Frauen- und Bürgerrechtler weltweit haben immer dafür gekämpft. Wegen ihnen und dem Einsatz vieler Menschen gibt es mittlerweile Gesetzte und Richtlinien die unter anderem Sklaverei verbieten und die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern regeln sollen.

 

Wenn Sarah, Samir, Hassan, Anja und Klaus sich zum Beispiel auf einen neuen Job bewerben, so kann Sarah nicht abgelehnt werden, nur weil sie eine Frau und schwanger ist.

Oder Hassan und Samir, weil sie ursprünglich aus einem anderen Land kommen. Oder Anja, weil sie im Rollstuhl sitzt.

Wenn alle gleich qualifiziert sind muss schon ein triftiger Grund vorliegen, warum am Ende Klaus den Job bekommt.

Zum Beispiel wird für einen Film ein männlicher Schauspieler um die 60 Jahre gesucht. Dann fallen die anderen natürlich durchs Raster.

Und außerhalb der Arbeitswelt? Auch da gelten die gleichen Regeln!

Wer zum Beispiel auf Wohnungssuche ist, so wie Lore und Carsten, darf vom Vermieter nicht aus persönlichen Gründen wegen des Alters oder der sexuellen Orientierung abgelehnt werden.

 

Jedoch gibt es Ausnahmen zum Schutz des Menschen, wo eben nicht alle gleichberechtig behandelt werden. So wie Frauensaunen, wo Männer keinen Zutritt haben; oder Karussells die zu kleine, zu alte oder behinderte Menschen ausschließen, um Gefahren vorzubeugen.

 

Entscheidend ist am Schluss immer der Einzelfall. Wer sein Recht zur Geleichberechtigung verletzt sieht, kann Beschwerde einreichen oder sogar klagen.

 

„Gleichberechtigung“ - so schön das auch klingt: aber 100%tig gibt es das bis heute nicht.

 

In manchen Teilen der Welt werden Frauen immer noch Zwangsverheiratet oder erhalten weniger Lohn als Männer. Menschen werden auf Grund ihrer Herkunft oder Religion verfolgt und tyrannisiert. Homosexuelle können zwar heiraten, haben aber nicht alle Rechte wie konventionelle Ehepaare. Und das sind nur einige Beispiele.

Was also genau Gleichberechtigung ist, darüber wird immer noch heiß diskutiert.

 

Für unsere Neun steht jedoch fest: Gleichberechtigung ist wichtig, denn jeder Mensch ist gleich viel Wert und sollte daher auch die gleichen Rechte haben.