Erklärvideo: Gesetzgebung - einfach erklärt

Gesetzte gibt es in Deutschland wie Sand am Meer– es gibt Strafgesetze, Handelsgesetze, Sozialgesetze oder z. B. das Rindfleischetikettierungsüberwachungs-aufgabenübertragungsgesetz. Da fragt man sich doch: Wie kommt so ein Gesetz zustande?

 

Um ein Gesetz auf den Weg zu bringen braucht man – na klar – erst einmal einen Vorschlag! Der kommt meistens von der Bundesregierung, kann aber auch im Bundesrat oder Bundestag entstehen.

 

Diese Idee, der Gesetzesentwurf also wandert dann in den Bundestag, denn hier sitzen die Menschen, die unsere Meinung vertreten sollen. In einer ersten Lesung wird dann erstmal diskutiert, worum es in dem Gesetz eigentlich geht: Geht es um Umwelt, Bildung oder vielleicht Soziales? Dann wird eine kleine Gruppe von Experten bestimmt, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, ein sogenannter Ausschuss. Die Meinung des Ausschusses wird dann wieder in einer zweiten Lesung in der großen Runde des Bundestages diskutiert. Jetzt kann dem Entwurf zugestimmt oder Änderungen beschlossen werden. Und falls es immer noch keine Einigung gibt, dann wird in einer dritten Lesung weiterdiskutiert....

Und damit nicht genug der Diskutiererei, weiter geht’s in den Bundesrat. Hier können auch die Länder noch ihren Senf dazugeben, denn häufig sind sie ja selbst von den Gesetzen betroffen. Der Bundesrat darf allerdings keine Änderungen an dem Gesetz vornehmen, er darf nur zustimmen oder ablehnen. Bei Gesetzen, die die Länder direkt betreffen, die das Grundgesetz ändern oder bei denen es um Verträge mit anderen Staaten geht, ist die Zustimmung des Bundesrates zwingend erforderlich. Deshalb heißen diese Dinger dann auch Zustimmungsgesetze. Stimmt der Bundesrat nicht zu, muss ein Kompromiss gefunden werden mit dem beide Seiten zufrieden sind. Bei allen anderen Gesetzen, den sogenannten Einspruchsgesetzen, kann sich der Bundestag jedoch über den Einspruch des Bunderates hinwegsetzen und ihn einfach überstimmen. 


Wenn sich jetzt also endlich alle einig sind, fehlt noch die Unterschrift der Kanzlerin und des zuständigen Ministers.

 

Zu guter Letzt bekommt schließlich der Bundespräsident das Gesetz auf seinen Schreibtisch. Er prüft ob auch alles seine Richtigkeit hat und macht mit seiner Unterschrift den Entwurf zum Gesetz.

 

Also noch mal zusammengefasst: Die Idee für ein Gesetz kommt meistens von der Bundesregierung und wird dann im Bundestag in mehreren Lesungen diskutiert. Im Bundesrat können auch die Länder mitreden und entweder zustimmen oder ablehnen. Hat es eine Einigung gegeben ist das Gesetz so gut wie beschlossen, fehlt nur noch die Unterschrift der Kanzlerin, des zuständigen Ministers und abschließend des Bundespräsidenten. 

 

Aber halt! Was ist denn nun, wenn ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstößt? Dann kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden, das die ganze Sache überprüft und das Gesetz im Zweifel für nichtig erklärt. Der Weg eines Gesetzes kann im Notfall also auch wieder rückgängig gemacht werden!