Erklärvideo: Teil 2 Personengesellschaft - einfach erklärt

Patrick Maier und Tom Schulz wollen gemeinsam eine IT-Agentur gründen. 

Nachdem sie die Möglichkeiten der Gründung einer Einzelunternehmung bereits kennen, wollen sich die zwei nun über die verschiedenen Formen der Personengesellschaften in Deutschland informieren.

 

Die 3 grundlegenden Formen hierbei sind: 

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – kurz GbR

Die Offene Handelsgesellschaft – kurz OHG

und die Kommanditgesellschaft – kurz KG 

 

In der Personengesellschaft gibt es in jeder Form immer mindestens zwei Gesellschafter. Patrick und Tom könnten somit beide Teilhaber ihrer Agentur sein.

Dabei ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grunde ein Zusammenschluss von mehreren Kleingewerbetreibenden.

Hier sind die Gesellschafter in der Regel meist auch gleichberechtigte Geschäftsführer. 

Genau wie in der Offenen Handelsgesellschaft. Die Aufgaben und die Geschäftsführung in der Firma würden sich Patrick und Tom teilen. 

 

Anders verhält es sich bei der Kommanditgesellschaft. 

 

Zwar sind auch hier beide Gesellschafter, aber die Geschäftsführung liegt meist bei nur einer Person, zum Beispiel bei Patrick. Er nennt sich dann „Komplementär“ beziehungsweise Vollhafter. Der Teilhafter, also Tom, wird „Kommanditist“ genannt und kann zumindest sein Kontrollrecht wahrnehmen.

Dazu später mehr beim Thema Haftung. 

 

Wenn es in die konkrete Gründungsphase der IT-Agentur geht, gilt für die GBR ausschließlich die Anmeldung eines Kleingewerbes. Das heißt auch, dass ein gewisser Jahresumsatz nicht überschritten werden darf.

Will man anstatt des Kleingewerbes ein Handelsgewerbe ohne Umsatzbeschränkung gründen, dann ist die OHG hier die richtige Rechtsform. Damit ist auch automatisch die Eintragung ins Handelsregister verbunden. Was gleichermaßen auch für die Gründung einer KG zutrifft.

Wenn es um den Namen für Patrick und Toms Neugründung geht muss die Agentur in der GbR als offizielle Geschäftsbezeichnung immer die Vor- und Nachnamen der Gesellschafter tragen, also etwa „Patrick Maier und Tom Schulz“. Ergänzt wird das ganze mit dem Kürzel „GbR“. Ein Branchen oder Phantasiename kann zusätzlich geführt werden.

Bei der OHG sowie der KG können Patrick und Tom ihren Firmenname individuell wählen. Der kann dann bestehen: aus den Namen der Gesellschafter, der Branchenbezeichnungen oder einem Phantasiebegriff. Wichtig sind am Ende die Kürzel OHG beziehungsweise KG. 

 

In bestimmten Fällen gibt es auch hier Ausnahmen.

 

Das Stammkapital einer Personengesellschaft ist meist frei wählbar und setzt sich aus den eingebrachten Einlagen der Gesellschafter zusammen. Das muss nicht immer nur Geld sein; das können auch Immobilien oder andere Wertgegenstände sein. 

 

Jetzt geht es um die Haftung. Während Patrick und Tom als gleichberechtigte Gesellschafter in der GbR und der OHG, sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch Privatvermögen haften, verhält sich das bei der KG anders. Da haftet Patrick als „Komplementär“ voll, also mit dem Geschäfts- und seinem Privatvermögen. Tom als Teilhafter würde nur mit seiner Geschäftseinlage und nicht mit seinem Privatvermögen haften. 

 

Den Gewinn teilen sich die Gesellschafter in der GbR meist zu gleichen Teilen.

Bei der OHG und der KG werden Patrick und Toms Einlagen laut Handelsgesetzbuch in der Regel mit 4% verzinst. 

 

Da es viele Möglichkeiten der Gewinnaufteilung gibt, werden diese meist in einem Gesellschaftsvertrag geregelt. Auch alle anderen Punkte die zu einer Gründung einer Personengesellschaft gehören, können ebenfalls in diesem Vertrag festgelegt werden.

 

Und neben der GbR, OHG und KG gibt es ja beispielsweise auch noch die GmbH & OHG, die GmbH & Co. KG; oder auch die Partnergesellschaft für den Zusammenschluss von Freiberuflern.

 

Patrick und Tom wissen nun einiges mehr über die Möglichkeiten einer Personengesellschaft. Allerdings gibt es da ja noch die Kapitalgesellschaften, die sich Patrick und Tom im nächsten Teil mal genauer anschauen werden.