ESM - einfach erklärt

Viele Bundesbürger empfinden die Euro-Krise und die europäische Finanzpolitik als sehr undurchsichtig und kompliziert. Tatsächlich sind viele der Maßnahmen nicht ganz so einfach zu verstehen.

 

Zurzeit ist zum Beispiel oft die Rede vom ESM. Das bedeutet Europäischer Stabilitätsmechanismus.

In den Nachrichten wird auch vom dauerhaften Rettungsschirm gesprochen.

 

Als Euro-Rettungsschirm werden die Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro bezeichnet. Dazu gehört auch der vorläufige Rettungsschirm, auch EFSF genannt. Dieser wurde als Maßnahme zur Stabilisierung des Euro zu Beginn der Finanzkrise im Jahr 2010 eingeführt. Nun soll er vom ESM abgelöst werden.

 

Beim ESM handelt es sich um einen Fonds, einen Topf in den alle Mitgliedsländer einzahlen. In den ersten Jahren werden 80 Mrd. als Grundkapital eingezahlt. Dieses finanzieren die Länder durch Kredite und aus den Mitteln ihrer Haushalte. Weitere 620 Mrd. sollen auf Abruf bereitgestellt werden und dienen als stille Reserve.

 

Gerät ein Mitgliedsstaat in finanzielle Not, dann kann er Unterstützung aus diesem Topf beantragen. Bei dieser Finanzspritze handelt es sich um einen zinsgünstigen Kredit.

Diesen kann ein Land nur dann bekommen, wenn durch seine Zahlungsunfähigkeit die Euro-Stabilität gefährdet wäre. Außerdem muss es sich zu Sparmaßnahmen und Strukturreformen verpflichten.

 

Eigentlich klingt das doch solidarisch und ziemlich durchdacht. Warum gibt es dann klagen vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht?

 

Als wesentliche Kritik am ESM werden folgende drei Punkte benannt:

 

Über die Kreditvergabe des ESM entscheidet der sogenannte Gouverneursrat. Dieser setzt sich aus den für die Finanzen zuständigen Politiker und Politikerinnen aller Mitgliedsländer zusammen. Damit sie weiterhin genug Zeit für die Finanzpolitik in ihrem Land haben, ernennen sie Stellvertreter und -vertreterinnen. Die Menschen, die über das Geld im ESM-Topf entscheiden dürfen, werden also nicht von der Bevölkerung durch eine direkte Wahl bestimmt.

 

1992 wurde ein EU-Vertrag in Maastricht abgeschlossen. In diesem gibt es auch eine Nicht-Beistandsklausel. In dieser wurde vereinbart sich in finanzieller Not nicht zu helfen. Dagegen verstößt der ESM. Der EU-Vertrag soll deshalb angepasst werden.

 

Die Abmachungen des ESM gehen soweit, dass die Mitgliedsländer  nicht mehr unabhängig und eigenständig über ihre Finanzen entscheiden können. Demnach wird ihre Souveränität in Haushaltsfragen eingeschränkt.

 

Es ist sehr schwierig einzuschätzen, ob der neue Rettungsschirm ausreichen wird und welches die richtigen Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro sind. So wird es wohl auch weiterhin intensive Diskussionen um die richtige Finanzpolitik der EU geben.