Regierungsbildung - einfach erklärt

Ihr habt eure Stimme abgegeben und die Bundestagswahl ist entschieden. Aber steht damit automatisch fest wer Deutschland regieren wird? Nein! Erst muss eine Regierung gebildet werden. Aber wie genau geht das und sind alle Regierungen gleich? Nun gibt es grundsätzlich zwei Arten der Regierung: Die Mehrheitsregierung und die Minderheitsregierung. Die Minderheitsregierung ist ein Sonderfall und tritt eigentlich nur ein, wenn sich eine bestehende Regierungskoalition zerstreitet, oder nach einer Wahl keine Regierung gebildet werden kann. Der Standard ist grundsätzlich die Mehrheitsregierung. Diese kann selbst wiederum auf verschiedene Arten zustande kommen: 1. Eine der gewählten Parteien erhält die absolute Mehrheit. Das heißt, sie bekommt mehr Parlamentssitze als alle anderen Parteien zusammen.  In diesem Fall würde die Partei mit der absoluten Mehrheit die Regierung stellen. 


Sollte keine der gewählten Parteien eine absolute Mehrheit erhalten, müssen Koalitionen, also Zusammenschlüsse verschiedener Parteien gebildet werden um eine stabile Regierung zu garantieren.  Die Herausforderung: jede Partei hat ihr eigenes Programm, von dem sie nur ungerne abweichen will! Es muss also verhandelt werden um Kompromisse zu finden und das Regierungsprogramm für die nächsten Jahre festzulegen. Und der Weg dahin kann lang und steinig sein...


Der erste Stopp: die Sondierungsgespräche! Hier Stellen sich die Parteien einander zunächst vor: Man „klopft“ Potentielle Koalitionspartner ab und versucht festzustellen wie groß eigentlich die inhaltlichen Schnittmengen sind. Je nachdem, wie viel man gemeinsam hat können diese Gespräche reine Formalitäten, oder harte Verhandlungen vor den eigentlichen Verhandlungen sein. Übrigens: Nicht jeder darf die Sondierungsgespräche für seine Partei führen. Nur wer ein Mandat – also einen Auftrag hierfür hat, kann als Verhandlungsführer für seine Partei sprechen.  

Und dann wird es ernst: Sobald sich eine mehrheitsfähige Koalition gefunden hat, beginnen die Koalitionsverhandlungen! Hier geht es auf der einen Seite um inhaltliche Fragen. Auf der anderen Seite werden Personalfragen geklärt: Welche Partei bekommt welches Ministerium und wie werden die Ämter besetzt.  Diese Punkte werden zunächst in kleinen Arbeitsgruppen erarbeitet und dann in einer Großen Hauptgruppe beschlossen! Die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen bilden also die Grundlage des Regierungsprogramms der neuen Regierung und werden im sogenannten Koalitionsvertrag festgehalten. Sind die Differenzen zwischen den Parteien zu groß sind und keine Regierung gebildet werden kann, sind auch Neuwahlen eine Option – bis jetzt ist dieser Fall aber noch nicht eingetreten 


Der letzte Schritt der Regierungsbildung ist dann die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers! Hier schlägt der Bundepräsident in einem ersten Schritt Kandidaten für das Amt vor, auf die man sich vorher in Gesprächen mit den Regierungsparteien geeinigt hat. Die eigentliche Wahl passiert dann im Bundestag nach Artikel 63 des Grundgesetzes ohne Aussprache, das heißt schriftlich! Um die Wahl zu gewinnen benötigen einer der Kandidaten in bis zu Drei Wahlgängen eine absolute Mehrheit – die sogenannte „Kanzlermehrheit“. Und danach: Steht die Regierung. 


All das geht natürlich nicht von heute auf morgen. Je nachdem wie dicht die Koalitionspartner vor der Wahl schon beieinander lagen, dauert die Regierungsbildung mal länger und mal weniger lang. Aber: Am Ende sorgt dieser demokratische Prozess dafür, dass wir eine beschlussfähige Regierung haben.