Erklärvideo: Selbstbestimmungsgesetz - einfach erklärt (2023)

Nicht alle Menschen identifizieren sich mit der Behördlichen Geschlechtsbezeichnung, die ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde. Das betrifft transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen. Diese Menschen sind oft Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Bislang ist der Prozess den Vornamen und das offiziell eingetragene Geschlecht und zu ändern teuer, kompliziert und zeitintensiv.

 

Die erste Voraussetzung war bis jetzt, seit mindestens drei Jahren dem neuen Geschlecht entsprechend zu leben. Dazu benötigt man Zeugnisse von zwei psychologischen Begutachtern, die oft sehr private, demütigende und unangebrachte Fragen stellten. Diese Gutachten wurden dann in einem gerichtlichen Verfahren eingereicht.

 

Der ganze Prozess hat sich oft über Jahre hinweg gezogen und kostete nicht nur den Staat, sondern auch die Antragsstellenden viel Geld. All das wurde bis heute bestimmt durch das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz. Allgemein gilt dieses Gesetz als überholt und wurde bereits fünfmal als verfassungswidrig erklärt.

 Abgelöst werden soll es deswegen nun vom Selbstbestimmungsgesetz. Das soll 2024 in Kraft treten und es für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen einfacher machen, ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Hierfür braucht es nun lediglich eine so genannte „Erklärung mit Eigenversicherung“, die beim Standesamt angemeldet und drei Monate später abgegeben wird.

 

Also: keine Gutachten mehr, kein gerichtliches Verfahren, und keine Wartezeit von über drei Jahren.

Generell soll das Gesetz für Erwachsene gelten. Für Minderjährige werden die Sorgeberechtigten oder das Familiengericht in der Lage sein, diese Erklärung abzugeben.

 

Was das neue Gesetz nicht beschließt, sind Dinge wie: Wer an welchen Sportveranstaltungen teilnehmen kann, oder wer Zugang zu geschützten Räumen wie zum Beispiel Frauensaunas hat. Diese Entscheidungen bleiben weiterhin den jeweiligen Betreibern, Vereinen oder Sportverbänden überlassen.