Erklärvideo: Parteienverbot - einfach erklärt

Kann man eine Partei einfach so verbieten? Und was für Gründe braucht man dafür? 

 

Um verboten zu werden, muss eine Partei erst einmal gegen die Verfassung, also unser Grundgesetz, verstoßen. Die regelt, wie unser Staat aufgebaut ist und welche Rechte jeder Bürger hat.

 

Besteht der Verdacht darauf, dass eine Partei verfassungswidrig ist, kann die Bundesregierung, der Bundestag, oder der Bundesrat einen Verbotsantrag an das Bundesverfassungsgericht stellen. Das Gericht entscheidet dann in einem Verfahren darüber, ob die Partei wirklich gegen die Verfassung verstößt, und ob sie verboten wird. Hierfür müssen mindestens zwei Drittel des Senats für ein Verbot stimmen.

 

Die Anforderungen für so einen Antrag sind hoch – eine zu verbietende Partei muss „aktiv Ziele verfolgen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder komplett beseitigen.“ Hier geht es um Rechte, die in Deutschland in der Verfassung verankert sind. Also etwa Rechtsstaat, Demokratie und Menschenwürde.


Macht eine Partei es sich beispielsweise zum Ziel, Bundestag und Bundesrat abzuschaffen und einen Diktator an die Macht zu bringen, wären die Anforderungen an einen Verbotsantrag erfüllt.

Zusätzlich muss es auch einigermaßen realistisch sein, dass die Partei ihre Ziele erreichen könnte. Eine Partei mit nur 8 Mitgliedern mag noch so verfassungswidrig sein – die Wahrscheinlichkeit, dass sie an die Macht kommt, ist zu gering, um verboten zu werden.

 

Die Risiken für den Missbrauch so eines Instrumentes sind groß – Bei Parteiverboten denkt man nicht umsonst eher an autoritäre Regimes als an freie Demokratien. Bedroht eine Partei jedoch dieses System, muss der Staat Mittel haben, sich zu wehren. Hier wird auch vom Prinzip der „wehrhaften Demokratie“ gesprochen.

 

Das erste Parteiverbot wurde 1952 für die SRP ausgesprochen. Die galt als Nachfolgepartei der NSDAP. Beim Verbot einer klar nationalsozialistischen Partei ist dieses Verfahren noch relativ simpel. In anderen Fällen ist der Prozess jedoch deutlich komplizierter.

 

Die Parteien selbst widersprechen allen Anschuldigungen, wälzen verfassungswidrige Aussagen auf einzelne Mitglieder ab oder benutzen eine Art codierte Sprache, die ihre eigentlichen Absichten verhüllen soll.

 

Ein Urteil ist also nicht leicht gefällt. Am Ende ist ein Parteienverbot auch nur

das letzte Mittel, das uns zur Verfügung steht. Dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst so weit kommt, ist die Aufgabe von uns allen.