Erklärvideo: Betriebliche Altersversorgung - einfach erklärt

Das ist Markus. Markus hat sich noch nie besonders um seine Altersvorsorge gekümmert. Aber so langsam dämmert es auch ihm: Die gesetzliche Rente fällt aufgrund des demographischen Wandels immer geringer aus und eine Aufstockung wird damit immer wichtiger.  


Markus recherchiert im Internet und stößt auf eine besonders attraktive Möglichkeit zur Ergänzung seiner Rente: Die betriebliche Altersversorgung, kurz bAV. Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer, der gesetzlich Rentenversichert ist Anspruch auf die vom Staat geförderte Zusatzrente, die auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung basiert. 


Dabei zahlt zum Beispiel Markus’ Arbeitgeber die Beiträge zur bAV direkt aus dessen unversteuertem Brutto-Einkommen. So spart Markus am Ende nicht nur Steuern, sondern auch Sozialabgaben! Und das Beste: bei einem Beitrag von 100€ muss Markus selber nur 50€ aufwenden

Zwar werden später auf die Rente auch Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben, da sein Gesamteinkommen jedoch voraussichtlich niedriger sein wird als sein jetziges, lohnt sich die bAV in jedem Fall!


Markus schlägt seinem Chef vor, die bAV für ihn einzurichten und dieser stimmt sofort zu. Denn auch für Arbeitgeber bringt die bAV nur Vorteile! So gelten die umgewandelten Gehaltsanteile steuerlich als Betriebsausgaben und sind darüber hinaus auch nicht sozialversicherungspflichtig. Die bAV ist also auch für Arbeitgeber besonders attraktiv. 


Und sollte Markus einmal den Arbeitgeber wechseln, in Elternzeit gehen oder arbeitslos werden muss er sich keine Sorgen um die bereits gezahlten Beiträge machen, denn diese sind pfändungsgeschützt, übertragbar und verfallen auch bei einer längeren Unterbrechung nicht.  

Die bAV – besser man hat sie!