Erklärvideo: Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - einfach erklärt

Kennen Sie zufällig jemanden, der sich bei einer Stellenausschreibung benachteiligt gefühlt hat?

Oder hat Ihnen eine Freundin erzählt, dass sie weniger Gehalt bekommt, obwohl sie den gleichen Job genauso lange macht? Wurde ein Kollege bei der verdienten Beförderung übergangen? Oder hat Ihr Bekannter die Weiterbildung nicht erhalten, während die Kollegin davon profitierte? Wurde Ihr Freund von Kollegen schikaniert; oder eine Verwandte zu Unrecht entlassen?

 

Für all diese Fälle gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - kurz „AGG“ - auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Im Allgemeinen schützt es vor Ungerechtigkeit und Diskriminierung im Arbeitsalltag und im Privatleben.

 

Das AGG knüpft an Artikel 3 aus dem Grundgesetz an. Dieser betrachtet alle Menschen gleich, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Ob mit oder ohne Behinderung und egal welchen Alters. Und schließt, außer dem, die sexuelle Identität mit ein.

 

Zum Beispiel darf in Stellenausschreibung zunächst niemand kategorisch ausgeschlossen werden. Und bei gleicher Qualifikation und Arbeit, darf etwa ein Mann gegenüber einer Frau nicht grundlos mehr Gehalt bekommen.


Jedes Unternehmen ist verpflichtet Angestellte in Schulungen über die Verbote und Regeln aus dem AGG zu informieren. So erfährt man auch: Wer sich ungerecht behandelt fühlt hat ein Beschwerderecht! Das reicht man beim Arbeitgeber, oder wenn vorhanden bei der Beschwerdestelle ein. Das Unternehmen muss dem Verdacht nachgehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 

 


Wer gegen die Diskriminierungsregeln verstößt, dem droht firmenintern eine Abmahnung, Versetzung oder sogar Kündigung. Sollte das Unternehmen nicht handeln, haben Betroffene im Härtefall das Recht zu klagen. Zum eigenen Schutz kann dann auch die Arbeit zeitweise niedergelegt werden; bei gleichzeitiger Gehaltsfortzahlung. Dabei sollte man sich aber ganz sicher sein, dass gegen das AGG verstoßen wurde und die Klage-Fristen unbedingt einhalten.

Je nach Dauer und Härte der Diskriminierung, erhalten Betroffene einen Schadensersatz.

 

Im AGG gibt es aber auch Ausnahmen. So darf zum Beispiel eine Zeitschrift bei der Suche nach einem Redaktionsmitglied Menschen mit guten Deutschkenntnissen bevorzugen. Oder ein Dachdecker-Betrieb Bewerbende mit einer körperlichen Einschränkung oder im hohen Alter ausschließen, da es sich hierbei um eine schwere körperliche Tätigkeit handelt.

 

Das AGG fördert auch die Vielfalt im Unternehmen. Ein modernes Konzept mit dem Namen „Diversity Management“, geht noch darüber hinaus. Es betrachtet auch Unterschiede zum Beispiel im Bezug auf den Bildungsgrad, den Familienstand oder die individuellen Kompetenzen. Es geht um die Vielfältigkeit unter den Angestellten als Gewinn für den gesamten Betrieb. Viele verschiedene Menschen finden schneller Lösungen für Probleme. Unterschiedliche Sprachkenntnisse, Kulturen und Lebenserfahrung können zum Beispiel dabei helfen, neue Märkte zu erschließen oder andere in ihrer jeweiligen Muttersprache besser zu erreichen. Ein regelmäßiger persönlicher Austausch gehört genauso dazu wie Team-Buildings. Alle sollen sich bei der Arbeit wohlfühlen. Denn das macht den Arbeitsplatz insgesamt attraktiver, auch für Absolventen, Fachkräfte und Kunden.

 

Ach und übrigens: auch im privaten Bereich gibt es Diskriminierung.

Deshalb gilt der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auch außerhalb der Arbeitswelt. Das fördert einen faireren Umgang miteinander und sorgt für Gerechtigkeit.