Erklärvideo: Das deutsche Rechtssystem - einfach erklärt

Ina´s Onkel Christian musste vor kurzem zum Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen eine Kamera gestohlen zu haben. Ina weiß, ihr Onkel würde so was nie machen, und fragt sich was dieses Amtsgericht ist. Sie fängt an zu Recherchieren. Dabei findet sie heraus, dass es ganz viele Gerichte in Deutschland gibt. 

Doch warum gibt es sie eigentlich und warum gleich so viele?

 

Man stelle sich vor es wäre vollkommen legal etwas zu stehlen oder es gäbe keine Verkehrsregeln. Was dann für ein Chaos herrschen würde?! Deshalb gibt es Regeln, damit das Zusammenleben der Menschen funktioniert. 

 

Diese Regeln stehen für Deutschland in der geltenden Bundesverfassung - dem „Grundgesetz“. 

Darin liest Ina in Artikel 20, dass „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“. 

Da aber nicht jeder einzelne Richter sein kann, gibt es die Rechtssprechende Gewalt, die nennt sich auch Judikative. Dazu zählen Gerichte und Staatsanwaltschaften, die auf Grundlage von Gesetzen entscheiden ob und wie ein Vergehen bestraft wird.

 

Soweit weiß Ina jetzt schon einmal Bescheid und erfährt mehr über die verschiedenen Gerichtszweige. Denn nicht jede Angelegenheit landet vor dem gleichen Gericht.

 

An oberster Stelle der Gerichte in Deutschland steht das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe. Es ist für die Kontrolle der Staatsgewalt zuständig und kümmert sich um alles rund um das „Grundgesetz“.

Da jedes Bundesland seine eigene Verfassung hat gibt es zudem 16 Verfassungsgerichte der Länder.

 

Zu den Gerichten in höchster Bundesebene zählen:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das alles rund um Verwaltungsangelegenheiten regelt.

Der Bundesfinanzhof in München beschäftigt sich mit Finanz- und Steuerangelegenheiten. 

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wird beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Tarifpartnern tätig.

Das Bundessozialgericht in Kassel ist zuständig bei allen Angelegenheiten rund um Sozialversicherungen und Sozialleistungen.

Diese vier Gerichte zählen zu den „besonderen Gerichtsbarkeiten“. 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist die oberste Instanz der „ordentlichen Gerichtsbarkeit“. Hier werden straf- und zivilrechtliche Angelegenheiten verhandelt, wie beispielsweise die von Inas Onkel.

 

Der Ausdruck „ordentliche Gerichtsbarkeit“ entstand daraus, dass im 17. Jahrhundert nur die Zivil- und Strafgerichte einen ordentlichen, also unabhängigen Richter hatten, im Gegensatz zu den Verwaltungsangelegenheiten, die meist Beamte regelten. 

 

Ina recherchiert weiter und findet heraus, das seine angebliche Straftat nicht gleich auf Bundesebene verhandelt wird. Hierfür gibt es kleinere Gerichte, also Unterinstanzen. 

 

In der Regel ist – wie in Christians Fall – das lokale Amtsgericht zuständig. Wird man angeklagt und verurteilt, fühlt sich aber im Recht - was Christian tut - wird Berufung eingelegt. Dann wird das Urteil erneut von einer höheren Instanz geprüft.

 

Wenn das Landgericht das Urteil des Amtsgericht bestätigt, wird Revision eingelegt und es geht zur nächst höheren Instanz, dem zuständigen Oberlandesgericht.

Jedes Verfahren ist in der Regel auf maximal drei Instanzen begrenzt.

Welche Instanz zu Beginn eines Verfahrens tätig wird ist immer von ganz vielen Faktoren abhängig. Das kann sein: Der Sachverhalt, das Alter des Betreffenden, 

die Höhe des finanziellen Schadens, die zu erwartende Strafe und so weiter...

 

Durch Berufung und Revision konnte geklärt werden, dass Christian gar keine Schuld trifft. Die Kamera wurde von einer dritten Person in seine Tasche geschleust.

 

Ina ist froh, dass diese Geschichte nochmal gut ausgegangen ist. Und dabei hat sie noch einiges über das Rechtssystem in Deutschland lernen können.