Erklärvideo: Amtsvormundschaft - einfach erklärt

Herr Meier arbeitet beim Jugendamt. Er ist ein Amtsvormund von 45 Kindern und Jugendlichen. 

Viele Leute fragen ihn: Was genau ist eigentlich ein Vormund? Dann fängt Herr Meier an zu erklären. Das altdeutsche Wort „Munt“ heißt so viel wie Schirm oder Schutz. Vormunde übernehmen also eine Schutzfunktion für minderjährige Personen.

In Deutschland bekommen diese auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Vormund gestellt, wenn ihre Eltern aus verschiedenen Gründen nicht selbst in der Lage sind, ihre Kinder in verantwortungsvoller Form zu erziehen. 

Bei bestellter Amtsvormundschaft wird die Vormundschaft durch das Familiengericht beschlossen. Ein häufiger Fall ist der Entzug der elterlichen Sorge oder der plötzliche Tod der Eltern.

Herr Meier kümmert sich um diese Kinder und Jugendlichen. Seine Schutzbefohlenen werden Mündel genannt. Er hat laut Gesetz die Aufgabe, die Pflege und Erziehung der Mündel zu gewährleisten. Vormunde übernehmen die sogenannte Personensorge. Sie teilt sich in die vier Bereiche Vermögenssorge, Gesundheitsfürsorge, Erziehungsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. 

Herr Meier entscheidet für seine Mündel bis zum 18. Lebensjahr: zu welcher Schule sie gehen, er unterschreibt ihren Ausbildungsvertrag oder wenn sie operiert werden müssen. Er übernimmt also die Aufgaben, die eigentlich die Eltern übernehmen würden.


Das heißt jedoch nicht, dass die Mündel mit ihren Vormunden zusammenleben. In den meisten Fällen wohnen sie in Einrichtungen der öffentlichen Erziehung, bspw. in Wohngruppen, bei Pflegefamilien oder auch bei Verwandten.

Neben der Vormundschaft gibt es noch die Amtspflegschaft. Die Amtspflegschaft ist eine bestimmte Form der gesetzlichen Vertretung für Kinder. Frau Henkel ist eine solche Amtspflegerin. Sie arbeitet ebenfalls beim Jugendamt und ist nur für den Schutz eines begrenzten Verantwortungsbereiches zuständig. Sie bekommt Teile der Personensorge zugesprochen, z.B. das Recht, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen und erzieherische Fragen zu entscheiden. Oder sie kann für Vermögens- und Gesundheitsfragen die Teilsorge übernehmen. Die anderen Sorgerechtsteile verbleiben bei den Eltern.

Amtsvormundschaft und Amtspflegschaft unterliegen der gerichtlichen Aufsicht. Frau Henkel und Herr Meier müssen dem Gericht regelmäßig über ihre Mündel berichten. So soll gewährleistet werden, dass sie ihre Aufgaben vertrauensvoll wahrnehmen und über ihre Schützlinge Bescheid wissen.

Seit 2011 darf ein Vormund maximal 50 Mündel betreuen. So kann persönlicher Kontakt zu allen von ihnen sichergestellt werden. Zum Wohle der Kinder.