Lieferkettengesetz - einfach erklärt

05. April 2023

Das Lieferkettengesetz soll Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene entlang der Wertschöpfungskette garantieren. Es geht dabei speziell, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzkriterien.


Das Gesetz gilt für alle Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mit mehr als 3000 Mitarbeitenden. Ab 2024 auch schon ab 1000 Beschäftigten. Auch alle nationalen und internationalen Vertragspartner und Zulieferer - mit weniger Mitarbeitenden - müssen sich daran halten.

Mehr zu dem Themas erfahren Sie in diesem Erklärvideo.


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