Hinweisgeberschutzgesetz - einfach erklärt

01. November 2023

Bereits 2019 hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die den Mitgliedsstaaten das Einführen eines Whistleblowing-Gesetzes empfielt. In Deutschland wurde nun 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet, welches auf dieser Richtlinie beruht.


Unternehmen werden verpflichtet, eine interne Meldestelle zum Hinweisgeben einzuführen. Also eine Telefon-Hotline, eine IT-Kommunikationsplattform, wie zum Beispiel eine anonyme E-Mail-Kontaktmöglichkeit oder der persönliche Austausch mit einer Kontaktperson. Die genaue Umsetzung bleibt dem Unternehmen selbst überlassen. Mit den Daten muss aber vertraulich umgegangen werden und alles muss DSGVO-Konform sein.

Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgebende Personen auch vor Repressalien am Arbeitsplatz oder sogar Kündigungen geschützt.

Wie das im Detail aussieht und was noch alles beim Hinweisgeberschutzgesetz zu beachten ist, erfahren Sie in unserem neuen Erklärvideo.


Den Film finden Sie in unserem YouTube-Kanal.


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