Insolvenz - einfach erklärt

Das ist Felix und seine Strohhalmfabrik. In seiner Stadt hat eine neue Limonadenfabrik eröffnet. Für Felix Strohhalmfabrik könnte das viele neue Aufträge bedeuten. Er beschließt deshalb rechtzeitig in eine neue Maschine zu investieren, die mehr Strohhalme produzieren kann. Doch die erwarteten Aufträge bleiben aus. Für Felix ist das ein Problem: er hat mehr Geld für die neue Maschine ausgegeben, als er wieder einnehmen konnte. Die offenen Rechnungen stapeln sich, nur Felix kann sie nicht mehr bezahlen. Er ist insolvent. Doch was bedeutet das eigentlich?

 

Felix, der davon nicht so viel Ahnung hat, fragt seinen Steuerberater. Der erklärt ihm: „Insolvenz heißt, dass man nicht liquide ist, also nicht genügend Geld hat, um all seine Schulden zu bezahlen. Dabei unterscheidet man zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Als Folge muss man einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht stellen. Das kann der Geschäftsführer, aber auch jeder Gläubiger des Unternehmens. 

 

Gläubiger sind Personen bei denen man Schulden hat. Das Gericht prüft dann ob die Insolvenz begründet ist und ob man überhaupt die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken kann. Ist das nicht der Fall wird man in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis eingetragen und aus dem Handelsregister gelöscht. Ist jedoch genügend Firmenbesitz vorhanden wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Dann erstellt ein Insolvenzverwalter eine Liste mit allen Vermögensgegenständen und basierend darauf einen Insolvenzplan. Es gibt zwei Möglichkeiten für das Unternehmen: die Rettung, auch Sanierung genannt, oder die Auflösung.“ 

Insolvenz bedeutet im Fall von Felix also, dass er zahlungsunfähig ist. Er weiß allerdings, dass ein Insolvenzverfahren ein ziemlich teurer und langwieriger Prozess werden kann. Der Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten wollen erst mal bezahlt werden. Daher will Felix das Ganze lieber außergerichtlich klären und fragt bei seiner Bank nach einem Kredit. Felix Bank findet, dass die Strohhalmfabrik ein gutes Geschäftskonzept hat und bewilligt den Kredit. Seine Rechnungen kann Felix nun bezahlen und die Strohhalmproduktion läuft wieder.

 

Ein Jahr später steht Felix erneut vor einer leeren Kasse und einem Berg voll unbezahlter Rechnungen. Sein größter Abnehmer, ein Trinkpäckchenhersteller, ist pleite und kann nicht mehr zahlen. Dabei braucht Felix das Geld dringend um seinen Kredit bei der Bank abzubezahlen und um seinen anderen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Seine Schulden sind  jetzt größer als das gesamte Firmenvermögen. Für das Insolvenzgericht ist das ein klarer Fall von Überschuldung. Felix muss jetzt einen Insolvenzantrag stellen. 

 

Würden die Gläubiger, Felix nun einen Teil seiner Schulden erlassen oder diese gar in das Unternehmen investieren, so hätte Felix noch eine Chance. Auch die Übernahme durch ein anderes Unternehmen könnte ihn noch retten.

Für die Strohhalmfabrik gibt es allerdings kein Zurück mehr. Felix muss sein Unternehmen auflösen und das restliche Firmenvermögen an seine Gläubiger verteilen.