Erklärvideo: Volksentscheid - einfach erklärt

Volksentscheide sind immer verbreiteter: In Baden-Württemberg durfte das Volk über

Stuttgart 21 abstimmen, in Bayern zum öffentlichen Rauchverbot, in Hamburg über den

Rückkauf der Energienetze. Aber was steckt eigentlich hinter Volksentscheiden?

 

In der Bundesrepublik Deutschland entscheidet grundsätzlich eine Versammlung von

Volksvertretern, das Parlament, über unsere Gesetze. Die Abgeordneten werden vom Volk in

das Parlament gewählt und repräsentieren dort die unterschiedlichen Interessen der Wähler.

Das Volk kann durch die politischen Wahlen also indirekt die politischen Entscheidungen

beeinflussen. Man spricht daher von einer indirekten oder auch repräsentativen Demokratie

in Deutschland.

 

Volksentscheide ermöglichen Wahlberechtigten daneben direkt über Gesetzesvorlagen

abzustimmen. Auf Bundesebene ist dies dem Grundgesetz nach allerdings nur in zwei Fällen

vorgesehen: Bei einer Neugliederung des Bundesgebiets sowie der Ablösung des

Grundgesetzes durch eine Verfassung. Ein Beispiel für einen länderübergreifenden

Volksentscheid ist die gescheiterte Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg. Dabei

waren jedoch nur die Wahlberechtigten der beiden Länder beteiligt. Einen bundesweiten

Volksentscheid gab es bisher nicht.

Auf Ebene der Bundesländer sind die Möglichkeiten für Volksentscheide deutlich

umfassender. Hier können auch Bürgerinnen und Bürger einen Volksentscheid erwirken. Im

ersten Schritt müssen die Initiatoren dafür ihr politisches Anliegen in einem Gesetzesentwurf

ausformulieren und eine verhältnismäßig geringe Anzahl an Unterschriften von

wahlberechtigten Unterstützern einwerben. Die gesammelten Dokumente werden dann bei

einer Registrierungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland heißt dieser Vorgang entweder

Antrag auf ein Volksbegehren oder Volksinitiative.

 

Im zweiten Schritt wird nach der Genehmigung das Volksbegehren eingeleitet. Hierbei muss

innerhalb einer festen Frist eine deutlich größere Anzahl an Wahlberechtigten das

Volksbegehren unterzeichnen. Bei Erfolg müssen die Abgeordneten im Parlament zeitnah

über den Vorschlag entscheiden. Stimmen Sie dem Volksbegehren zu, wird die Vorlage zum

Gesetz. Lehnen sie hingegen die Vorlage ab, darf das Volk endgültig darüber abstimmen.

 

Damit kommt es zum dritten Schritt, dem Volksentscheid. Für einen erfolgreichen

Volksentscheid ist immer eine bestimmte Mindestanzahl an Zustimmungen notwendig.

Abhängig vom Bundesland reicht ein sogenanntes Quorum von 25 bis zu 50 Prozent der

Wahlberechtigten.

 

Zusammenfassend unterteilt sich die Volksgesetzgebung also in den Antrag auf ein

Volksbegehren bzw. die Volksinitiative, das Volksbegehren und den eigentlichen

Volksentscheid. Zwar müssen auf jeder Stufe gewisse Hürden überwunden werden.

Nichtsdestoweniger können so auch einfache Bürger die politische Richtung in Deutschland

direkt mitgestalten.