Erklärvideo: Volksentscheid - einfach erklärt
Volksentscheide sind immer verbreiteter: In Baden-Württemberg durfte das Volk über
Stuttgart 21 abstimmen, in Bayern zum öffentlichen Rauchverbot, in Hamburg über den
Rückkauf der Energienetze. Aber was steckt eigentlich hinter Volksentscheiden?
In der Bundesrepublik Deutschland entscheidet grundsätzlich eine Versammlung von
Volksvertretern, das Parlament, über unsere Gesetze. Die Abgeordneten werden vom Volk in
das Parlament gewählt und repräsentieren dort die unterschiedlichen Interessen der Wähler.
Das Volk kann durch die politischen Wahlen also indirekt die politischen Entscheidungen
beeinflussen. Man spricht daher von einer indirekten oder auch repräsentativen Demokratie
in Deutschland.
Volksentscheide ermöglichen Wahlberechtigten daneben direkt über Gesetzesvorlagen
abzustimmen. Auf Bundesebene ist dies dem Grundgesetz nach allerdings nur in zwei Fällen
vorgesehen: Bei einer Neugliederung des Bundesgebiets sowie der Ablösung des
Grundgesetzes durch eine Verfassung. Ein Beispiel für einen länderübergreifenden
Volksentscheid ist die gescheiterte Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg. Dabei
waren jedoch nur die Wahlberechtigten der beiden Länder beteiligt. Einen bundesweiten
Volksentscheid gab es bisher nicht.
Auf Ebene der Bundesländer sind die Möglichkeiten für Volksentscheide deutlich
umfassender. Hier können auch Bürgerinnen und Bürger einen Volksentscheid erwirken. Im
ersten Schritt müssen die Initiatoren dafür ihr politisches Anliegen in einem Gesetzesentwurf
ausformulieren und eine verhältnismäßig geringe Anzahl an Unterschriften von
wahlberechtigten Unterstützern einwerben. Die gesammelten Dokumente werden dann bei
einer Registrierungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland heißt dieser Vorgang entweder
Antrag auf ein Volksbegehren oder Volksinitiative.
Im zweiten Schritt wird nach der Genehmigung das Volksbegehren eingeleitet. Hierbei muss
innerhalb einer festen Frist eine deutlich größere Anzahl an Wahlberechtigten das
Volksbegehren unterzeichnen. Bei Erfolg müssen die Abgeordneten im Parlament zeitnah
über den Vorschlag entscheiden. Stimmen Sie dem Volksbegehren zu, wird die Vorlage zum
Gesetz. Lehnen sie hingegen die Vorlage ab, darf das Volk endgültig darüber abstimmen.
Damit kommt es zum dritten Schritt, dem Volksentscheid. Für einen erfolgreichen
Volksentscheid ist immer eine bestimmte Mindestanzahl an Zustimmungen notwendig.
Abhängig vom Bundesland reicht ein sogenanntes Quorum von 25 bis zu 50 Prozent der
Wahlberechtigten.
Zusammenfassend unterteilt sich die Volksgesetzgebung also in den Antrag auf ein
Volksbegehren bzw. die Volksinitiative, das Volksbegehren und den eigentlichen
Volksentscheid. Zwar müssen auf jeder Stufe gewisse Hürden überwunden werden.
Nichtsdestoweniger können so auch einfache Bürger die politische Richtung in Deutschland
direkt mitgestalten.