Zurück zur Übersicht Hinweisgeberschutzgesetz – Erklärvideo

Worum geht es?

Bereits 2019 hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die den Mitgliedsstaaten die Einführung eines Whistleblowing-Gesetzes empfiehlt. In Deutschland wurde 2023 das darauf beruhende Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.

Was müssen Unternehmen tun?

Unternehmen werden verpflichtet, eine interne Meldestelle zum Hinweisgeben einzurichten – etwa eine Telefon-Hotline, eine anonyme E-Mail-Kontaktmöglichkeit oder den persönlichen Austausch mit einer Kontaktperson. Die genaue Umsetzung bleibt dem Unternehmen überlassen. Mit den Daten muss jedoch vertraulich und DSGVO-konform umgegangen werden.

Hinweisgebende Personen werden zudem vor Repressalien am Arbeitsplatz oder sogar Kündigungen geschützt.

Wie das im Detail aussieht und was noch zu beachten ist, zeigt unser Erklärvideo – ein Klick auf das Vorschaubild oben startet es.

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