Worum geht es?
Bereits 2019 hat die EU eine Richtlinie verabschiedet, die den Mitgliedsstaaten die Einführung eines Whistleblowing-Gesetzes empfiehlt. In Deutschland wurde 2023 das darauf beruhende Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet.
Was müssen Unternehmen tun?
Unternehmen werden verpflichtet, eine interne Meldestelle zum Hinweisgeben einzurichten – etwa eine Telefon-Hotline, eine anonyme E-Mail-Kontaktmöglichkeit oder den persönlichen Austausch mit einer Kontaktperson. Die genaue Umsetzung bleibt dem Unternehmen überlassen. Mit den Daten muss jedoch vertraulich und DSGVO-konform umgegangen werden.
Hinweisgebende Personen werden zudem vor Repressalien am Arbeitsplatz oder sogar Kündigungen geschützt.
