Teil 3 Kapitalgesellschaft - einfach erklärt

Ihr kennt Patrick und Tom bereits. Die zwei wollen eine eigene IT-Agentur gründen und haben sich 

über die Grundlagen der Unternehmensrechtsformen in Deutschland und die Unterscheidung zwischen Einzelunternehmung und Personengesellschaft schon schlau gemacht. Es besteht noch die Möglichkeit der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Darüber informieren die zwei sich jetzt genauer.

 

Die bekanntesten Kapitalgesellschaften sind: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH. Und die Aktiengesellschaft – kurz AG. 

 

In einer Kapitalgesellschaft sind die Gesellschafter die Hauptgeldgeber, sie können, müssen aber nicht zur Geschäftsführung gehören. 

Besteht eine GmbH aus mehreren Gesellschaftern wählt die Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung. Patrick und Tom könnten somit Gesellschafter und Geschäftsführer ihrer IT-Agentur sein.

Ähnlich ist es bei der AG. Die Gesellschafter – also die Geldgeber - nennen sich „Aktionäre“. Die Geschäftsführung ist der „Vorstand“ und wird vom Aufsichtsrat ernannt und kontrolliert. Der Aufsichtsrat wird jährlich in der Aktionärsversammlung gewählt.

 

Ihre GmbH oder AG könnten Patrick und Tom jeweils einzeln gründen, gemeinsam oder sie holen sich weitere Gesellschafter mit an Bord. 

Neben den üblichen Dingen, wie der Eintragung ins Handelsregister, gehört auch der Gesellschaftsvertrag, beziehungsweise die Satzung zur Gründung einer Kapitalgesellschaft. Hier werden alle Details zum Unternehmen festgehalten. 

Zudem spielt das Stammkapital eine wichtige Rolle

 

Als Gesellschafter ihrer IT-Agentur wären Patrick und Tom in der Namensgebung weitestgehend frei. Für die GmbH könnten sie zum Beispiel ihre eignen Namen wählen oder aber, wie auch bei der AG, ein Branchen- oder Phantasiename festlegen. Wichtig sind am Ende nur die Kürzel GmbH oder AG.

Kommen wir zum Stammkapital beziehungsweise Startkapital.

Für eine GmbH müssten Patrick und Tom mindestens 25.000 Euro zusammen aufbringen. Das ginge aber auch durch andere Gesellschafter, die Anteile an der IT-Agentur erwerben würden. 

Doppelt so viel - mindestens 50.000 Euro - muss das Stammkapital einer AG aufweisen. Das wird unter anderem dadurch erreicht, dass Aktionäre ein oder mehrere Aktien und damit Anteile am Unternehmen erwerben.

 

Auf diese Anteile erhält man am Jahresende eine Dividende – also eine anteilige Gewinnausschüttung. Bleibt ein Gewinn aus, dann entfällt auch die Dividende.

In der GmbH wird der Gewinn meist nach den jeweiligen Geschäftsanteilen auf die Gesellschafter verteilt oder anderweitig in der Gesellschafterversammlung beschlossen.

 

Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich in der GmbH und AG rein auf das Geschäftsvermögen. Allerdings können Patrick und Tom als Geschäftsführer bei Verstößen gegen ihre Pflichten gesondert haftbar gemacht werden.

 

Neben der GmbH und AG gibt es weitere Sonderformen der Kapitalgesellschaft, wie die Societas Europaea -kurz SE, als Europäische Aktiengesellschaft oder auch die Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt -kurz UG. Bei der UG gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der GmbH, nur das Startkapital ist geringer. Theoretisch kann man schon mit einem Euro eine UG gründen. Allerdings müssen aus den Gewinnen Rücklagen gebildet werden, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist. Diese sogenannte Mini-GmbH eignet somit auch gut für Start-Ups und Neugründungen.

 

Patrick und Tom kennen nun alle wesentlichen Unternehmensrechtsformen in Deutschland. Jetzt bleibt nur noch die Wahl der richtigen Form für Ihre IT-Agentur.....