Erklärvideo: Teil 1 Einzelunternehmung - einfach erklärt

Patrick Maier will mit seinem Freund Tom Schulz eine IT-Agentur gründen. 

Doch bevor es los geht, informieren sich die beiden über die möglichen Unternehmensrechtsformen in Deutschland. 

Patrick und Tom wissen bereits, dass es in Deutschland im Grunde drei übergeordnete Arten gibt. Die Einzelunternehmung, die Personengesellschaft und die Kapitalgesellschaft.

 

Grundsätzlich unterscheiden sich diese hinsichtlich

•        der Gesellschafter

•        der Geschäftsführung 

•        des Gründungsprozesses 

•        der Unternehmensbezeichnung, also dem Namen 

•        der Finanzierung des Unternehmens, dem sogenannten Start- oder auch Stammkapital 

•        der Haftung 

•        und nicht zuletzt der Gewinnverteilung. 

 

Zunächst informieren sich Patrick und Tom genauer über die Einzelunternehmung.

Diese Rechtsform eignet sich meist für kleine Betriebe. 

Die bekanntesten Formen sind: Der Freiberufler, der Kleingewerbetreibende und der gewerbetreibende Kaufmann.

 

Für alle drei gilt: 

Gesellschafter einer Einzelunternehmung ist - wie es der Name schon erahnen lässt - immer nur eine Person. Das könnte zum Beispiel Patrick sein. Er wäre dann in der Regel zugleich auch Geschäftsführer und somit alleiniger Chef. Patrick könnte aber Tom als seinen Angestellten beschäftigen.

 

Die wesentlichen Unterschiede bei allen drei Einzelunternehmungen liegen in der Gründungsphase:

Während beim Freiberufler eine Steuernummer vom Finanzamt zur Gründung ausreicht, müssen sich der Kleingewerbetreibende und der gewerbetreibende Kaufmann auch beim Gewerbeamt anmelden. Der gewerbetreibende Kaufmann muss zusätzlich noch im Handelsregister eingetragen sein.

Auch bei der Namensfindung für die Einzelunternehmung gibt es kleine Unterschiede. So steht in den meisten Fällen der Vor- und Zuname des Gesellschafters für die Einzelunternehmung. Zusätzlich kann man den Namen auch mit einem passenden Branchennamen ergänzen. Nur der gewerbetreibende Kaufmann kann allein einen Phantasienamen für seine Unternehmung wählen. Wichtig ist: Am Ende stehen hier die Kürzel „eingetragener Kaufmann“, „eingetragene Kauffrau“ oder auch nur e.K.. In besonderen Fällen gibt es auch Ausnahmen.

 

Bezüglich des Startkapitals ist der Gesellschafter in allen drei Formen flexibel. Hier gibt es keine konkreten Vorgaben. Patrick sollte für die Anfangszeit aber auf jeden Fall eine finanzielle Reserve einplanen. 

 

Die Haftung liegt beim Einzelunternehmer allein. Falls Patrick also seine Steuern wiederholt nicht gezahlt haben sollte oder seinen Kunden bewusst defekte Waren liefert, haftet er allein und das mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen.

 

Dafür ist er aber als alleiniger Gesellschafter auch zu 100% am Gewinn beteiligt. Tom bekommt lediglich sein Angestelltengehalt.

 

Über alle Möglichkeiten der Gründung einer Einzelunternehmung und über die Vor- und Nachteile müssen sich Patrick und Tom jetzt erst mal Gedanken machen. 

Mal sehen ob ihnen die Personengesellschaften, die wir im nächsten Teil unter die Lupe nehmen, mehr zusagen.