Mehrwertsteuer - einfach erklärt

Marie steht wie so oft an der Supermarktkasse. Heute kauft Sie Äpfel, Brot, einen Fruchtsaft, Waschmittel, Toilettenpapier, Blumen und eine Zeitschrift. Das macht 18 Euro und 10 Cent. Doch auf Ihrem Kassenbon steht auch ein anderer Betrag: 16 Euro und 24 Cent. Und sie entdeckt noch zwei weitere Zahlen. 19- und 7 Prozent. Was hat es mit all diesen Zahlen auf sich?

 

Jedes Produkt das man kauft, seien es Lebensmittel, Kleidung, Reisen, aber auch Elektroprodukte oder Dienstleistungen muss man bezahlen. Zum eigentlichen Preis kommt die Mehrwertsteuer dazu. Manchmal findet man auf der Rechnung auch die Angaben Netto für den Grundpreis und Brutto für den Preis inklusive der Steuern. 

 

Aber nicht nur Marie zahlt diese Steuern.

Bevor zum Beispiel das Brot bei ihr im Einkaufswagen landet, wurde es zuvor vom Produzent an den Großhändler verkauft, dann an den Supermarktbetreiber und erst dann an Marie. Dabei wird das Brot immer ein bisschen teurer. Und so auch die anteilige Mehrwertsteuer, die richtigerweise Umsatzsteuer genannt wird. Umgangssprachlich hat sich der Begriff Mehrwertsteuer aber etabliert. Für jeden Verkäufer ist diese Steuer ein „durchlaufender Posten“, weil er sie vom Käufer vereinnahmt und direkt an das Finanzamt abführt.  So auch der vollen Steueranteil, den Marie zahlen muss, der dann in den Staatshaushalt fließt. Davon werden zum Beispiel öffentliche Aufgaben bezahlt, die Internetanbindungen ausgebaut oder Förderprogramme finanziert.

Warum sind es in Deutschland aber manchmal 7- und manchmal 19 Prozent? Zur Zeiten der Einführung der Mehrwertsteuer in Deutschland, so wie wir sie heute in Deutschland kennen, waren es noch 5- beziehungsweise 10 Prozent. Seitdem wurde sie regelmäßig angehoben. Seit 2007 wird auf nahe zu jedes Produkt oder jede Dienstleistung eine Mehrwertsteuer von 19 Prozent behoben. Ausgenommen sind Dinge, die die Grundbedürfnisse des Menschen abdecken wie: Lebensmittel, Kulturgüter, öffentliche Verkehrsmittel oder Güter zum Erhalt der Gesundheit. Diese werden mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent berechnet. Das zahlt Marie dann zum Beispiel für die Äpfel, Brot, Blumen und ihre Zeitschrift. Für das Waschmittel, Toilettenpapier und den Fruchtsaft zahlt sie 19 Prozent Mehrwertsteuer. 

 

Jetzt fragt ihr euch zurecht, warum der Saft denn 19 Prozent hat – es ist ja schließlich ein Lebensmittel. Nun ja, es gibt einige kuriose Ausnahmen. So  würde Marie lediglich für folgende Getränken den ermäßigen Steuersatz zahlen: Leitungswasser, Milch und  Milchmischgetränke mit einem 75-prozentigen Milchanteil. Der Fruchtsaft fällt also nicht darunter. Eine genaue Übersicht der ermäßigten Mehrwertsteuerprodukte findet ihr auf der Seite des „Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz“. 

 

Alles klar, jetzt weiß Marie Bescheid.