Geheim- und Nachrichtendienste - einfach erklärt

Werden Skandale oder Ermittlungspannen der deutschen Geheimdienste bekannt, geraten diese, eigentlich im Verborgenen arbeitenden Behörden in die Schlagzeilen und die öffentliche Debatte. 

Um die Kritik, die in solchen Fällen laut wird, zu verstehen, ist es hilfreich genauer über die Aufgaben und Befugnisse Bescheid zu wissen. 

Geheimdienste, oder auch Nachrichtendienste genannt, sind Behörden, die Informationen sammeln und auswerten. In Deutschland dürfen Geheimdienste keine Festnahmen durchführen, Dinge beschlagnahmen oder Menschen verhören. Es besteht ein sogenanntes Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.

 

Die drei deutschen Geheimdienste heißen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, kurz BND, und Militärischer Abschirmdienst, kurz MAD.

 

Der Verfassungsschutz besteht aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz, kurz BfV, und den Landesämtern. Das BfV  ist eine Behörde des Bundesinnenministeriums.

 

Der Verfassungsschutz beobachtet Personen und Organisationen, die verdächtigt werden, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden. Er betreibt auch Spionageabwehr hierdurch soll zum Beispiel Sabotage, Wirtschaftsspionage oder Spionage von Geheimdiensten aus dem Ausland verhindert werden. 

 

Nach eigenen Angaben bezieht der Verfassungsschutz seine Informationen überwiegend aus öffentlichen Quellen, wie aus Broschüren, Flugblättern, Internet und der Presse. Zudem werden Demonstrationen und Veranstaltungen besucht. Die Ergebnisse der Arbeit des Verfassungsschutzes werden einmal jährlich im Verfassungsschutzbericht veröffentlicht.

Der Bundesnachrichtendienst ist der Auslandsgeheimdienst. Er sammelt Erkenntnisse in Bereichen, die für die Außen- und die Sicherheitspolitik interessant sind. Dazu gehören zum Beispiel internationaler Terrorismus, Waffen-, Rauschgift- und Menschenhandel sowie organisierte Kriminalität. Der BND ist dem Kanzleramt unterstellt. 

Der Militärische Abschirmdienst ist der Geheimdienst der Bundeswehr. Er arbeitet wie ein interner Verfassungsschutz des Militärs. Seine Aufgabe ist es das Personal der Bundeswehr zu überprüfen. Außerdem soll er vor Spionage, Sabotage und Terrorangriffen schützen und die Sicherheit der militärischen Anlagen kontrollieren. Bei Auslandseinsätzen ist seine Arbeit auf die Sicherung der Feldlager beschränkt.

 

Alle Geheimdienste werden in Deutschland vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages überwacht. Die sogenannte G10-Kommission besteht aus vier Bundestagsabgeordneten. Sie entscheidet über alle Maßnahmen der Geheimdienste, die gegen Grundrechte wie das Brief- und Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung verstoßen. 

 

Von vielen Kritikern wird bemängelt, dass eine wirkliche Kontrolle der Arbeit von Geheimdiensten aufgrund der Geheimhaltung gar nicht möglich sei. Zudem würden nachrichtendienstliche Methoden wie das Abhören und das Beschatten dem Grundgesetz widersprechen. Schwerwiegende Verstöße gegen den Datenschutz oder Skandale mit V-Leuten bestärken diese Kritik, so dass auch die Abschaffung der Geheimdienste gefordert wird. Andere Kritiker wünschen sich die Reformierung oder Veränderung der Struktur wie die Zusammenlegung des MAD und des BND oder die Angliederung der Landesämter an das Bundesamt für Verfassungsschutz.