Erklärvideo: Kirchensteuer - einfach erklärt

Jeden Monat sehen wir auf der Gehaltsabrechnung wofür wir Steuern zahlen. Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich die Kirchensteuer, die einzige Steuer die freiwillig ist. Aber wofür wird die Kirchensteuer gezahlt?

 

Religionsgemeinschaften nehmen von ihren Mitgliedern die Kirchensteuer ein. Damit dies jedoch unter staatlicher Aufsicht erfolgt, übernimmt das Finanzamt die Erhebung der Kirchensteuer. Für den Arbeitsaufwand darf das Finanzamt einen kleinen Teil des Geldes behalten. 

 

In Deutschland hat die Kirchensteuer ihren Ursprung zu Zeiten der napoleonischen Besatzung im 19. Jahrhundert. Fürsten mussten ihre linksrheinischen Gebiete an Frankreich abtreten. Im Gegenzug erhielten sie von der Kirche die Besitztümer und Ländereien. Dies hatte zur Folge, dass die Kirche ihr Personal, notwendige Baumaßnahmen und ihre gemeinnützigen Arbeiten nicht mehr bezahlen konnte. Die souveränen Fürsten und freien Städte konnten die anfallenden Kosten aber auch nicht begleichen. Deshalb veranlassten sie, dass jedes Gemeindemitglied von seinem Vermögen einen Teil an die Kirche abgeben muss. Erst 1919 in der Weimarer Verfassung wurde die Abgabepflicht zu einem Steuerrecht. Dieses ist bis heute in unserem Grundgesetz mit dem Artikel 140 verankert.

 

In Deutschland kann jede Glaubensgemeinschaft eine Kirchensteuer erheben, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts hat und nur wer die hohen Anforderungen erfüllt, bekommt diesen auch verliehen. So zum Beispiel die evangelische Kirche, die katholische Kirche, die Alt-Katholiken, die Freireligiösen Gemeinden und die jüdischen Gemeinden. Bisher hat nur eine islamische Gemeinde in Hessen den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts. 

Kirchensteuern werden jedem Gemeindemitglied von der Einkommenssteuer in Höhe von 8-9 Prozent berechnet. Es gibt aber auch eine Ausnahmeregelung, die sogenannte Kappung. Bei besonders gut verdienenden Gemeindemitgliedern wird die Kirchensteuer begrenzt. In einigen Bundesländern muss dies beantragt werden, in anderen erfolgt die Kappung automatisch und in Bayern zahlen alle Gemeindemitglieder den gleichen Steuersatz.

 

Die Einnahmen der evangelischen Kirche in Deutschland liegen jährlich bei schätzungsweise 4,6 Milliarden Euro und bei der römisch-katholischen Kirche in Deutschland bei rund 5 Milliarden Euro. Sowohl die evangelische als auch die katholische Kirche verwenden die Steuereinnahmen größtenteils für die Personalkosten und zu gleichen Anteilen für Verwaltungs- und Sachkosten, für Kirchenbauten sowie für Schulen und Bildung, Soziales und Karikatives. Kircheninterne Personalkosten wie Priester und Pastoren werden übrigens nicht von der Kirchensteuer bezahlt, sondern vom Staat getragen. Diese Regelung ist ebenfalls auf die Vermögensverluste der Kirche im 19. Jahrhundert zurückzuführen. 

 

Die Entscheidung, ob man Mitglied einer Gemeinde sein möchte und damit auch Kirchensteuern zahlt, ist jedem selbst überlassen. Das eine geht jedoch nur mit dem anderen.