Erklärvideo: Inklusion - einfach erklärt

Eine Gesellschaft besteht aus vielen Menschen. Und die sind sehr unterschiedlich. Sie haben verschiedene Religionen und Weltanschauungen, unterschiedliche Geschlechter, Hautfarben, sexuelle Orientierungen sowie verschiedene kulturelle, ethnische und soziale Hintergründe. Es gibt Menschen ohne oder mit Behinderungen und verschiedene Behinderungen. Es gibt alte, schnelle, große, dicke Menschen und viele, viele mehr. Dies alles macht die Vielfalt einer Gesellschaft aus. 

 

Oftmals verbindet sich mit diesen Merkmalen auch eine Bewertung. Aufgrund dieser Bewertung entsteht häufig auch eine gesellschaftliche Ausgrenzung. So arbeiten viele Menschen mit Behinderung in speziellen Einrichtungen statt am regulären Arbeitsleben teilzunehmen.

 

Anfang der 70er Jahre setzten sich in den USA Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen genau dafür ein. Sie forderten eine volle gesellschaftliche Teilhabe ein und prägten den Begriff der sozialen Inklusion. Mittlerweile ist er weit verbreitet und meint nicht nur die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

 

Man könnte auch sagen, Inklusion beschreibt den Zustand einer Gesellschaft der Vielfalt - zu der selbstverständlich alle Menschen dazugehören. Diese Idee wird auch in Projekten wie den sogenannten Dunkelrestaurants deutlich: In denen ist es vollkommen dunkel, so dass sich die Sehenden als benachteiligt herausstellen. Gelungene Inklusion wäre, wenn der Bau von Moscheen keinen öffentlichen Widerspruch mehr hervorriefe. Denn der Islam ist längst eine in Deutschland verbreitete Religion. 

Oftmals werden die Wörter Integration und Inklusion benutzt, als meinten sie dasselbe. Das stimmt allerdings nicht. Bei der Integration werden Menschen, die ausgegrenzt wurden, wieder eingegliedert. Sie sollen dazu gehören, werden jedoch weiterhin als anders, beispielsweise als behindert oder als AusländerInnen bezeichnet. Inklusion meint, dass Ausgrenzung gar nicht erst stattfindet.

Eine konkrete Voraussetzung für Inklusion ist Barrierefreiheit. Damit sind rollstuhlgerechte Zugänge zu Gebäuden und Verkehrsmitteln gemeint, aber auch Barrieren im übertragenen Sinn. Also zum Beispiel der sehbehinderte Mensch, der ein talentierter Bürokaufmann ist, jedoch nicht in dem Beruf arbeiten kann, weil kein Arbeitgeber das für ihn nötige Zubehör für den Computer kaufen möchte.

 

Inklusion wäre, wenn eine gehörlose Zahnärztin, ein schwarzer Präsident, eine homosexuelle Lehrerin oder ein einbeiniger Postbote nichts besonderes mehr wären. Die Menschen müssten sich keinen gesellschaftlichen Normen anpassen, sondern leisten auf ihre Art wertvolle Beiträge zum gesellschaftlichen Miteinander. 

 

In der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wird Inklusion als Menschenrecht bezeichnet. Dieses internationale Übereinkommen wurde im März 2009 auch von Deutschland unterzeichnet und damit die Forderung nach sozialer Inklusion rechtlich verankert. 

Doch um die Forderung wirklich umzusetzen, muss sich noch sehr viel verändern.